Das Visum
Für die Einreise nach Russland ist grundsätzlich ein Visum erforderlich, je nach Art des Aufenthaltes ein Touristen-, Geschäfts- oder Besuchervisum. Für jede Art gibt es spezielle Regelungen.
Je nach individuellem Wohnort wird ein Visum entweder bei der Russischen Botschaft in Berlin oder bei einem der russischen Konsulate in Bonn, Hamburg, Frankfurt, München oder Leipzig beantragt. Wobei die Beantragung eines Visum seit Ende 2012 nicht mehr direkt bei der Botschaft bzw. den Konsulaten möglich ist, sondern kostenpflichtig über ein von den jeweiligen Konsulaten beauftragtes Visa-Zentrum ablaufen muss. Erleichterungen bei der Visabeschaffung gehen mit dieser Maßnahme nicht einher. Die Liste der benötigten Unterlagen bleibt aktuell, auch an den Bearbeitungsfristen hat sich dadurch nichts geändert.
Wichtig, dass die Visa-Zentren sind nicht mit Visa-Diensten zu verwechseln, welche einem ebenfalls ein Visum besorgen können !
Die Kosten für ein Visum hängen davon ab, wie schnell es ausgestellt werden soll. Günstigste Variante ist das Touristenvisum für 35.- Euro bei einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen. Zusätzlich zu der reinen Visumgebühr kommen jetzt noch die Gebühren für die Visa-Zentralen, die für ihren “Service” min. 25.- Euro erheben.
Egal für welche Variante man sich entscheidet, benötigt werden mindestens folgende Unterlagen:
-
Eine Einladung im Original für die Einreise in die Russische Föderation, ausgestellt entsprechend den Vorschriften russischer Gesetzgebung vom Ministerium für Auslandsangelegenheiten der Russischen Föderation, vom Föderalen Migrationsdienst oder dessen lokalen Vertretungen.
-
Eine Reisebestätigung für einen ausländischen Touristen im Original oder in Kopie, ausgestellt von einem russischen Reiseveranstalter mit einer gültigen Referenz-Nummer, sowie ein Reisevertrag im Original oder in Kopie.
-
Gültiger Reisepass (soll mindestens drei Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein).
-
Ein Passfoto (muss nicht biometrisch sein).
-
Vollständig ausgefülltes Visumantrag.
-
Einkommensnachweis
-
Krankenversicherungsnachweis