Das Visum-2
Absolutes Haupthindernis bei diesen vorzulegenden Dokumenten und Unterlagen sind die ”entsprechend den Vorschriften russischer Gesetzgebung vom Ministerium für Auslandsangelegenheiten der Russischen Föderation auszustellende Einladung im Original”, sowie die ”Reisebestätigung für einen ausländischen Touristen im Original oder in Kopie, ausgestellt von einem russischen Reiseveranstalter mit einer gültigen Referenz-Nummer, sowie ein Reisevertrag im Original oder in Kopie.”
Denn derartige “Einladungen” bzw. Reisebestätigungen sind für einen Privatreisenden üblicherweise nicht oder nur mit sehr hohem zeitlichen und bürokratischen Aufwand zu erhalten, sollte man sich selbst darum bemühen wollen. Denn weder die Bestätigung einer Hotelbuchung, noch ein Reise/Hotel-Voucher eines deutschen Reiseunternehmens, noch Tickets oder der Nachweis über ausreichendes Reisekapital reichen für die Beantragung eines Touristenvisums aus.
Für Pauschalreisende sind diese Anforderungen meist kein Problem, denn da kümmert sich üblicherweise der jeweilige Reiseveranstalter um das jeweilige Visum (von Ausnahmen abgesehen). Anders bei Individualreisenden, denn bis heute bereitet es dem russischen Staat Bauchschmerzen, sollte da jemand so einfach ins Land hinein, und dann auch noch ohne laufende Kontrolle so einfach kreuz und quer durchs Land reisen wollen.
Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, sich für die Beantragung eines Visums direkt an einen auf Reisen nach Russland spezialisierten (russischen) Visum-Dienst zu wenden, denen allgemein auch ein auf Russlandreisen spezialisiertes russisches Reisebüro angeschlossen ist. Diese speziellen Visum-Dienste kooperieren direkt mit Behörden bzw. Reiseveranstaltern in Russland und besorgen problemlos die notwendigen Unterlagen und in einem Aufwasch auch gleichzeitig das Visum innerhalb kürzester Zeit. Details dazu siehe hier >>>
Damit ist KEIN Hotel-Voucher für eine Reise- oder Zimmer-reservierung gemeint, sondern ein zum Visum gehörendes, aber separates Blatt, auf dem das oder die Reiseziele innerhalb Russlands aufgeführt sind. Bei Visum-Beantragung unbedingt darauf hinweisen, das ein Voucher mit den Ortsangaben, z.B. Stawropol, ausgestellt wird, ggf. auch weitere Orte, sollte man z.B. vorhaben, einen Trip in den Kaukasus zum Elbrus zu machen.
In Moskau oder St.Petersburg wird nie danach gefragt werden, und es gibt Leute, die schon dutzendemale in Moskau waren und noch nie von einem Voucher gehört haben. Aber in gesamt Süd-Russland besteht die Miliz aufgrund der besonderen Sicherheitslage im Kaukasusgebiet bei Kontrollen auf Vorlage eines solchen Vouchers, unabhängig von der bei der Einreise ausgegebenen Immigration-Card, und unabhängig von der Registrierung bei der Ovir (siehe “Registrierung”).
Da der Begriff “Voucher” international eher mit Hotelreservierungen bzw. Reisebestätigungen in Verbindung gebracht wird und üblich ist, führt das bei Milizkontrollen regelmäßig zu (teilweise kritischen) Missverständnissen.